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PZN | 08625478 |
Anbieter | Köhler Pharma GmbH |
Packungsgröße | 4X10 g |
Darreichungsform | Pulver |
Produktname | Kohle-Pulvis |
Monopräparat | ja |
Wirksubstanz | Kohle, medizinische |
Rezeptpflichtig | nein |
Apothekenpflichtig | nein |
Maximale Abgabemenge | 5 |
Art der Anwendung?
Durchfall: Bereiten Sie das Arzneimittel zu und nehmen Sie es ein. Lassen Sie sich zur Zubereitung von Ihrem Arzt oder Apotheker beraten.
Vergiftungen: Die Anwendung sollte nur durch Fachpersonal oder unter deren Aufsicht erfolgen.
Dauer der Anwendung?
Bei Durchfall: Ohne ärztlichen Rat sollten Sie das Arzneimittel nicht länger als 2-3 Tage anwenden.
Bei Vergiftungen: Die Anwendungsdauer bestimmt Ihr Arzt.
Überdosierung?
Es sind keine Überdosierungserscheinungen bekannt. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an Ihren Arzt.
Generell gilt: Achten Sie vor allem bei Säuglingen, Kleinkindern und älteren Menschen auf eine gewissenhafte Dosierung. Im Zweifelsfalle fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker nach etwaigen Auswirkungen oder Vorsichtsmaßnahmen.
Eine vom Arzt verordnete Dosierung kann von den Angaben der Packungsbeilage abweichen. Da der Arzt sie individuell abstimmt, sollten Sie das Arzneimittel daher nach seinen Anweisungen anwenden.
Personen | Erwachsene |
Einzeldosis | 10 g |
Gesamtdosis | 2-3 mal täglich |
Zeitpunkt | bei Auftreten von Beschwerden |
Medizinsche Kohle bindet ganz unspezifisch gelöste Teilchen, wie z.B. Giftstoffe oder Bakterien. Der Effekt kommt dadurch zustande, dass die medizinische Kohle ein Gerüst darstellt mit ganz vielen Poren. Dadurch steht sehr viel Oberfläche zur Verfügung, die kleine gelöste Teilchen "einfangen" kann. Die Wirkung kommt v.a. im Darm zum Tragen, die gebundenen Stoffe können so mit dem Stuhl zusammen ausgeschieden werden.
Immer:
- Vergiftungen mit ätzenden Stoffen (starke Säuren und Laugen)
Unter Umständen - sprechen Sie hierzu mit Ihrem Arzt oder Apotheker:
- Fieber
Was ist mit Schwangerschaft und Stillzeit?
- Schwangerschaft: Nach derzeitigen Erkenntnissen hat das Arzneimittel keine schädigenden Auswirkungen auf die Entwicklung Ihres Kindes oder die Geburt.
- Stillzeit: Es gibt nach derzeitigen Erkenntnissen keine Hinweise darauf, dass das Arzneimittel während der Stillzeit nicht angewendet werden darf.
Ist Ihnen das Arzneimittel trotz einer Gegenanzeige verordnet worden, sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker. Der therapeutische Nutzen kann höher sein, als das Risiko, das die Anwendung bei einer Gegenanzeige in sich birgt.
Vor allem bei Gebrauch hoher Dosen können auftreten:
- Verstopfung
Bemerken Sie eine Befindlichkeitsstörung oder Veränderung während der Behandlung, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.
Für die Information an dieser Stelle werden vor allem Nebenwirkungen berücksichtigt, die bei mindestens einem von 1.000 behandelten Patienten auftreten.
- Die Wirkung der Anti-Baby-Pille kann durch das Arzneimittel beeinträchtigt werden. Für die Dauer der Einnahme sollten Sie deshalb zusätzliche Maßnahmen zur Empfängnisverhütung treffen.
- Es kann Arzneimittel geben, mit denen Wechselwirkungen auftreten. Sie sollten deswegen generell vor der Behandlung mit einem neuen Arzneimittel jedes andere, das Sie bereits anwenden, dem Arzt oder Apotheker angeben. Das gilt auch für Arzneimittel, die Sie selbst kaufen, nur gelegentlich anwenden oder deren Anwendung schon einige Zeit zurückliegt.
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